Aktuelles
Auflageverfahren - Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Mellau
01.03.2019
Die Gemeinde Mellau beabsichtigt das Grundstück 1279/4, KG Mellau, nach Maßgabe der beiliegenden Plandarstellungen
von Bauerwartungsfläche-Wohngebiet (BW)
in Baufläche-Wohngebiet BW
im Ausmaß von ca. 523 m²
gemäß RPG §23 Abs (1) lit. a und b umzuwidmen.
<dt> Gemäß § 21 des Raumplanungsgesetzes sind die Pläne einen Monat im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufzulegen. Die Auflage ist durch Anschlag an der Amtstafel kundzumachen. Während der Auflagefrist kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Flächenwidmungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten. </dt>
<dt class="align-right">Der Bürgermeister</dt>